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Winterdienst

Winterdienst

Als Eigentümer oder Verwalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht – bei Schnee und Glätte ein echtes Haftungsrisiko. Unser Winterdienst in Bad Neuenahr-Ahrweiler und im Ahrtal räumt und streut zuverlässig nach Ortssatzung und dokumentiert jeden Einsatz, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Winterdienst-Mitarbeiter räumt bei Sonnenschein Schnee von einem Gehweg

Ihre Vorteile mit 1AHR Service

  • Übernahme Ihrer Räum- und Streupflicht per Saisonvertrag
  • Einsatzbereitschaft nach Wetterlage – auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Rechtssichere Dokumentation jedes Einsatzes
  • Moderne Räumtechnik für kleine und große Flächen
  • Faire Saisonpauschalen ohne versteckte Kosten

Im Detail

Winterdienst: unsere Teilleistungen

Alle Leistungen sind einzeln buchbar oder als Paket kombinierbar – genau nach dem Bedarf Ihres Objekts.

Schneeräumung

Maschinelle und manuelle Räumung von Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Eingangsbereichen – auch früh morgens.

Streudienst

Abstumpfende und auftauende Streumittel je nach Ortssatzung – inklusive Nachstreuen bei anhaltender Glätte.

Dokumentation

Lückenlose digitale Einsatzdokumentation mit Datum, Uhrzeit und Witterung – Ihr Nachweis im Haftungsfall.

Häufige Fragen

Fragen zur Winterdienst

Die Räum- und Streupflicht gilt in den meisten Kommunen werktags ab ca. 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab ca. 8 oder 9 Uhr. Wir richten uns nach der jeweiligen Ortssatzung Ihres Objekts.

Bereit für ein rundum gepflegtes Objekt?

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses, unverbindliches Angebot an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.